Partypass – was ist das????
Seit dem Jahr 2010 dürfen die Veranstalter von Festen den Personalausweis von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nicht mehr wie bisher einsammeln und bis zum Verlassen des Festes verwahren.
Seit der Fasnet 2012 setzen sowohl die Narrenzunft Seegockel als auch der Verein zur Pflege des Volkstums Friedrichshafen e.V. bei deren Fasnetsveranstaltungen in Friedrichshafen auf den Partypass.
Dieser kann von den Jugendlichen Zuhause ausgedruckt, ausgefüllt mit einem Passfoto versehen zum Einlass in die Veranstaltung genutzt werden. Einfach zusammen mit dem Personalausweis beim Einlasspersonal vorzeigen, damit diese die Daten und das Bild vergleichen können. Der Partypass wird dann bis zum Ende der Veranstaltung verwahrt. Bei Nichtabholen um 24 Uhr geht der Partypass wie bisher der Ausweis an die Polizei.
Ohne den Partypass haben Jugendliche (auch die jugendlichen Hästräger der NZ Seegockel) keinen Einlass mehr auf Fasnetsbällen und öffentlichen Veranstaltungen der Narrenzunft und des Brauchtumsvereins!
Praktisch: da der Partypass auch von anderen Narrenzünften und Veranstaltern in umliegenden Landkreisen verwendet wird kann er auch dort wiederverwendet werden!
Weiter Informationen unter www.partypass.de
Für die Nutzung des PartyPass musst Du die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren (bitte vorher lesen!):
- Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen.
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
- Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) und dem PartyPass kannst Du Dich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
- Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder ab! Grundsätzlich sind dies für:
- 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
- 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet.
- Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein „Berechtigungsausweis“.
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter Partypass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen.
Den Partypass gibts zum Download auf der Homepage des Partypasses oder auf unserer Homepage. Mit dem herunterladen akzeptiert ihr die Bedingungen des Partypasses (siehe oben)
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